Satzung
Allgemeine Regelungen
§ 1 – Name des Vereins, Sitz und Eintragung
(1)Der Verein führt den Namen Sportclub Leinefelde 1912 e.V.
(2)Er wurde am 12.07.1912 gegründet und hat diesen Namen am 12.07.1990 wieder übernommen.
(3)Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Worbis eingetragen. Er hat seinen Sitz in Leinefelde.
§ 2 – Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
(2) Der Zweck des Vereins wird erreicht durch:
a.) Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes
b.) Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Sportkursen Vorträgen etc.
c.) Aus- und Fortbildung sowie Einsatz von fachlich qualifizierten und geschulten Übungsleitern, Trainern, Helfern, Kampf- und Schiedsrichtern.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt im Rahmen von § 2 dieser Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 – Mitgliedschaften des Vereins
(1) Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Thüringen und seiner Fachverbände sowie dem Kreissportbund Eichsfeld.
(2) Er schließt sich den Satzungsbestimmungen dieser Verbände an. B. Abteilungen des Vereins
§ 5 – Grundsätze
(1) Der Verein ist ein Mehrspartenverein und unterhält eine unbestimmte Zahl von Abteilungen.
(2) Ziel des Vereins ist die breite Förderung von Sportinteresse aller Bürger der Stadt und deren Umgebung.
(3) Der Sportbetrieb des Vereins wird in den einzelnen Abteilungen durchgeführt.